13. Februar 2007

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Politik

Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche
Bürgermeister-Smidt-
Gedächtniskirche
Überseehafen Bremerhaven
Überseehafen Bremerhaven

Mit der Gründung Bremerhavens im Jahre 1827 übernahm zunächst ein Amtmann aus Bremen die Verwaltungsgeschäfte. Eine eigentliche Gemeindeverwaltung gab es zunächst nicht. 1837 erhielt die Siedlung eine vorläufige Gemeindeordnung, war jedoch faktisch weiterhin von Bremen abhängig. Eine eigene Stadtverwaltung gab es weiterhin zunächst nicht. Mit Wirkung vom 18. Oktober 1851 erhielt Bremerhaven die Stadtrechte. Fortan gab es einen 8köpfigen Gemeinderat mit einem Vorsitzenden, der die Stadt de jure vertrat, aber keine Kompetenzen erhielt. Eigentliches Stadtoberhaupt war somit immer noch der bisherige Amtmann aus Bremen. Erst 1880 wurde ein hauptamtlicher Stadtdirektor eingesetzt und die Stadt damit faktisch von Bremen selbständig. Ab 1923 erhielt dieser den Titel Oberbürgermeister. Von da an war Bremerhaven quasi einer kreisfreien Stadt anderer Länder vergleichbar. Ähnlich war es auch in den benachbarten Kommunen Lehe und Geestemünde. Während in Geestemünde zunächst ein Gemeindevorsteher, ab 1889 ein Bürgermeister amtierte, gab es in Lehe bereits ab 1880 einen Bürgermeister. Beide Städte wurden 1919 beziehungsweise 1920 kreisfrei, weshalb das Stadtoberhaupt den Titel Oberbürgermeister führte. Diesen Titel führte auch das Stadtoberhaupt der aus der Vereinigung beider Städte 1924 gebildeten kreisfreien Stadt Wesermünde. Somit gab es auf dem Gebiet der heutigen Stadt Bremerhaven seit den 1920er Jahren zunächst zwei Oberbürgermeister, bis zur Vereinigung beider Städte im Jahre 1939.

Heute hat die Stadt Bremerhaven aufgrund der „Verfassung für die Stadt Bremerhaven“ (VerfBrhv) als Verwaltungsorgane eine Stadtverordnetenversammlung und einen Magistrat. Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus 48 Stadtverordneten, deren Mitglieder von den Bürgern der Stadt auf vier Jahre gewählt werden. Sie ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl den Stadtverordnetenvorsteher sowie einen ersten und einen zweiten Beisitzer. Diese bilden den Vorstand. Der Stadtverordnetenvorsteher repräsentiert die Stadtverordnetenversammlung, leitet die Verhandlungen der Stadtverordnetenversammlung und übt das Hausrecht aus.

In der Stadtverordnetenversammlung hat die SPD 18 Sitze, die CDU 16 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 6 Sitze, die FDP 4 Sitze und die DVU 4 Sitze. Stadtverordnetenvorsteher ist Artur Beneken (SPD).

Das zweite Organ, der Magistrat, ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung der Stadt und besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister als seinem Vertreter und weiteren Stadträten. Die Bürgermeister und die hauptamtlichen Stadträte werden alle sechs Jahre von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzt. Die ehrenamtlichen Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Stadtoberhäupter

Zur Zeit (Stand: 9. November 2006) regiert in der Stadtverordnetenversammlung eine große Koalition aus SPD und CDU. Oberbürgermeister ist Jörg Schulz, SPD, der 1999 von der Stadtverordnetenversammlung eingesetzt und 2005 wiedergewählt wurde. Sein Stellvertreter ist Bürgermeister und Kämmerer Michael Teiser, CDU.

Siehe auch: Liste der Stadtoberhäupter von Bremerhaven

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